Muss die Bestätigungsseite besondere Angaben enthalten?
Ja. Die Bestätigungsseite, die nach Klick auf den Kündigungsbutton erscheint, muss dem Verbraucher erlauben, die Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich) sowie den gewünschten Zeitpunkt der Wirksamkeit anzugeben, und sie muss Angaben enthalten, mit denen sich der konkrete Vertrag eindeutig zuordnen lässt. Nach Abschluss der Eingabe braucht es eine abschließende Schaltfläche, die die Kündigung tatsächlich auslöst, sowie eine Bestätigung, die der Kunde dauerhaft speichern kann, etwa als E-Mail oder PDF mit Datum und Uhrzeit. Seit dem BGH-Urteil vom 16. Juli 2026 gilt zusätzlich: Die Seite darf ausschließlich der Kündigung dienen. Rabattangebote, Alternativvorschläge oder sonstige Werbung sind dort nicht zulässig.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB — welche Websites ihn brauchen und was abgemahnt wird". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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