Methodik

Wie RechteRadar prüft

RechteRadar · Maximilian Meisner · Aktualisiert: 05.10.2026 · Keine Rechtsberatung

Kurzantwort

RechteRadar prüft öffentlich sichtbare Teile einer Website automatisch gegen Gesetzestexte, die mit Abrufdatum in einer eigenen Datenbank liegen. Jeder Befund nennt die Fundstelle. Was nur intern nachweisbar ist, prüfen wir nicht und sagen das ausdrücklich. Keine Rechtsberatung.

Was geprüft wird

  • Datenschutz, DSGVO und Cookies
  • Impressum und Pflichtangaben
  • AGB und Widerruf
  • E-Commerce: Preisangaben und Bestellbutton
  • Barrierefreiheit (BFSG)
  • Technische Sicherheit und SSL
  • Kennzeichnung von Chatbots und KI nach der KI-Verordnung
  • neue und geplante Gesetze

Eine vollständige Liste der geprüften Paragraphen veröffentlichen wir nicht. Jeder Befund im Ergebnis nennt aber seine Fundstelle.

Wie ein Befund aussieht

BefundFundstelle
Im Impressum fehlt eine E-Mail-Adresse.§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG

Zu jedem Befund gehört die Gesetzesfundstelle. So lässt sich jede Aussage am Gesetz nachprüfen.

Woher die Gesetzestexte kommen

Die Normtexte stammen überwiegend aus amtlichen Gesetzesportalen der EU und der jeweiligen Staaten. Jede Norm liegt mit Abrufdatum in unserer Datenbank; auf den Ratgeberseiten steht dieses Datum am Normzitat. Neue und geänderte Gesetze erfassen wir über eine regelmäßige automatische Abfrage der Gesetzesquellen.

Wie die Ratgeber mit Normkasten entstehen

  • Rechtliche Aussagen stützen sich auf den Wortlaut aus unserer Gesetzesdatenbank, mit Abrufdatum am Zitat.
  • Fehlt eine Norm in der Datenbank, fehlt die Aussage. Offene Punkte nennen wir am Ende der Seite.
  • Keine Bußgeld- oder Kostenbeträge ohne Normtext.
  • Jede Seite trägt den Hinweis: keine Rechtsberatung.

Was von außen nicht prüfbar ist

Was diese Prüfung von außen nicht prüfen kann

Geprüft wird nur, was auf der Website öffentlich sichtbar ist. Interne Pflichten, die je nach Betrieb gelten, sind nicht Teil der Prüfung:

  • Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit Dienstleistern, Art. 28 DSGVO
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO
  • technische und organisatorische Maßnahmen im Betrieb, Art. 32 DSGVO
  • Teilnahme an der Verbraucherschlichtung, § 36 VSBG
  • Löschkonzept, Schulungen und weitere interne Abläufe

Ein Ergebnis ohne Befund heißt deshalb nicht, dass diese Pflichten erfüllt sind. Lassen Sie sie gesondert prüfen, etwa von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei.

Wer dahinter steht

RechteRadar ist eine Marke von Maximilian Meisner (Einzelunternehmen) in Villingen-Schwenningen. Mehr über Maximilian Meisner; die Anbieterangaben stehen im Impressum.

Häufige Fragen

Ist RechteRadar eine Rechtsberatung?⌄

Nein. RechteRadar ist ein technisches Prüfwerkzeug. Es zeigt Befunde mit Fundstelle und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Heißt ein Ergebnis ohne Befund, dass alles erfüllt ist?⌄

Nein. Geprüft wird nur, was auf der Website öffentlich sichtbar ist. Interne Pflichten wie Verträge zur Auftragsverarbeitung oder das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sind nicht Teil der Prüfung.

Wie aktuell sind die Gesetzestexte?⌄

Jede Norm trägt ihr Abrufdatum, auf den Ratgeberseiten sichtbar am Zitat. Neue und geänderte Gesetze werden über eine regelmäßige automatische Abfrage der Gesetzesquellen erfasst.

Was kostet die Prüfung?⌄

Der Scan ist kostenlos. Die Behebung ist kostenpflichtig; die Preise stehen auf der Seite Leistungen.

Ihre Website prüfen

Kostenlos, in etwa 60 Sekunden, jeder Befund mit Fundstelle.

Kostenlos prüfen

Keine Rechtsberatung. RechteRadar ist ein technisches Prüfwerkzeug und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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