Methodik
Wie RechteRadar prüft
RechteRadar · Maximilian Meisner · Aktualisiert: 05.10.2026 · Keine Rechtsberatung
Kurzantwort
RechteRadar prüft öffentlich sichtbare Teile einer Website automatisch gegen Gesetzestexte, die mit Abrufdatum in einer eigenen Datenbank liegen. Jeder Befund nennt die Fundstelle. Was nur intern nachweisbar ist, prüfen wir nicht und sagen das ausdrücklich. Keine Rechtsberatung.
Was geprüft wird
- Datenschutz, DSGVO und Cookies
- Impressum und Pflichtangaben
- AGB und Widerruf
- E-Commerce: Preisangaben und Bestellbutton
- Barrierefreiheit (BFSG)
- Technische Sicherheit und SSL
- Kennzeichnung von Chatbots und KI nach der KI-Verordnung
- neue und geplante Gesetze
Eine vollständige Liste der geprüften Paragraphen veröffentlichen wir nicht. Jeder Befund im Ergebnis nennt aber seine Fundstelle.
Wie ein Befund aussieht
| Befund | Fundstelle |
|---|---|
| Im Impressum fehlt eine E-Mail-Adresse. | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG |
Zu jedem Befund gehört die Gesetzesfundstelle. So lässt sich jede Aussage am Gesetz nachprüfen.
Woher die Gesetzestexte kommen
Die Normtexte stammen überwiegend aus amtlichen Gesetzesportalen der EU und der jeweiligen Staaten. Jede Norm liegt mit Abrufdatum in unserer Datenbank; auf den Ratgeberseiten steht dieses Datum am Normzitat. Neue und geänderte Gesetze erfassen wir über eine regelmäßige automatische Abfrage der Gesetzesquellen.
Wie die Ratgeber mit Normkasten entstehen
- Rechtliche Aussagen stützen sich auf den Wortlaut aus unserer Gesetzesdatenbank, mit Abrufdatum am Zitat.
- Fehlt eine Norm in der Datenbank, fehlt die Aussage. Offene Punkte nennen wir am Ende der Seite.
- Keine Bußgeld- oder Kostenbeträge ohne Normtext.
- Jede Seite trägt den Hinweis: keine Rechtsberatung.
Was von außen nicht prüfbar ist
Was diese Prüfung von außen nicht prüfen kann
Geprüft wird nur, was auf der Website öffentlich sichtbar ist. Interne Pflichten, die je nach Betrieb gelten, sind nicht Teil der Prüfung:
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit Dienstleistern, Art. 28 DSGVO
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO
- technische und organisatorische Maßnahmen im Betrieb, Art. 32 DSGVO
- Teilnahme an der Verbraucherschlichtung, § 36 VSBG
- Löschkonzept, Schulungen und weitere interne Abläufe
Ein Ergebnis ohne Befund heißt deshalb nicht, dass diese Pflichten erfüllt sind. Lassen Sie sie gesondert prüfen, etwa von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei.
Wer dahinter steht
RechteRadar ist eine Marke von Maximilian Meisner (Einzelunternehmen) in Villingen-Schwenningen. Mehr über Maximilian Meisner; die Anbieterangaben stehen im Impressum.
Häufige Fragen
Ist RechteRadar eine Rechtsberatung?⌄
Nein. RechteRadar ist ein technisches Prüfwerkzeug. Es zeigt Befunde mit Fundstelle und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Heißt ein Ergebnis ohne Befund, dass alles erfüllt ist?⌄
Nein. Geprüft wird nur, was auf der Website öffentlich sichtbar ist. Interne Pflichten wie Verträge zur Auftragsverarbeitung oder das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sind nicht Teil der Prüfung.
Wie aktuell sind die Gesetzestexte?⌄
Jede Norm trägt ihr Abrufdatum, auf den Ratgeberseiten sichtbar am Zitat. Neue und geänderte Gesetze werden über eine regelmäßige automatische Abfrage der Gesetzesquellen erfasst.
Was kostet die Prüfung?⌄
Der Scan ist kostenlos. Die Behebung ist kostenpflichtig; die Preise stehen auf der Seite Leistungen.
Ihre Website prüfen
Kostenlos, in etwa 60 Sekunden, jeder Befund mit Fundstelle.
Keine Rechtsberatung. RechteRadar ist ein technisches Prüfwerkzeug und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.