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KI und Barrierefreiheit: neue Pflichten für Websites und Shops

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht für KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für bestimmte Dienstleistungen, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG).

Aktualisiert: 05.10.2026 · Keine Rechtsberatung

KI-VO

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OLG Hamm, 4 UKl 3/25

KI-Chatbot auf der Website: Haftung für Falschangaben

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BFSG

Barrierefreiheit für Websites und Online-Shops

Wer seit Juni 2025 unter das BFSG fällt und wo Ausnahmen greifen.

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Häufige Fragen

Muss ein KI-Chatbot als KI erkennbar sein?⌄

Art. 50 Abs. 1 KI-VO verpflichtet die Anbieter, KI-Systeme für die direkte Interaktion so zu gestalten, dass Menschen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, außer das ist offensichtlich. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026.

Ab wann gilt das BFSG?⌄

Für Dienstleistungen, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, und für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden (§ 1 Abs. 2 und 3 BFSG). Welche Dienstleistungen erfasst sind, zählt § 1 Abs. 3 BFSG auf.

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Keine Rechtsberatung. Die Ratgeber erklären den Gesetzeswortlaut und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wie wir arbeiten: Methodik.

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