KI und Barrierefreiheit: neue Pflichten für Websites und Shops
Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht für KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für bestimmte Dienstleistungen, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG).
Aktualisiert: 05.10.2026 · Keine Rechtsberatung
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Muss ein KI-Chatbot als KI erkennbar sein?⌄
Art. 50 Abs. 1 KI-VO verpflichtet die Anbieter, KI-Systeme für die direkte Interaktion so zu gestalten, dass Menschen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, außer das ist offensichtlich. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026.
Ab wann gilt das BFSG?⌄
Für Dienstleistungen, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, und für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden (§ 1 Abs. 2 und 3 BFSG). Welche Dienstleistungen erfasst sind, zählt § 1 Abs. 3 BFSG auf.
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