Shop-Pflichten: was Online-Shops zeigen und melden müssen
Für Online-Shops können Pflichten an mehreren Stellen entstehen: beim Widerruf (§ 356a BGB), bei Verpackungen (§ 6 VerpackDG) und bei den Angaben im Produktangebot (Art. 19 VO (EU) 2023/988). Hier finden Sie die Ratgeber dazu.
Aktualisiert: 05.10.2026 · Keine Rechtsberatung
Widerrufsbutton: was seit Juni 2026 gilt
Beschriftung „Vertrag widerrufen“, Platzierung und Bestätigung.
Zum Ratgeber →§ 6, § 7 VerpackDGLUCID-Registrierung: wer sich anmelden muss
Registrierung vor dem erstmaligen Bereitstellen, Herstellerbegriff, Systembeteiligung und Übergangsfristen.
Zum Ratgeber →Art. 19 VO (EU) 2023/988GPSR: Pflichtangaben im Online-Angebot
Herstellerangaben, verantwortliche Person, Produktidentifikation und Warnhinweise.
Zum Ratgeber →ÜbersichtAbmahnung wegen der Website: vier Pflichten
Impressum, Cookies, Bestellbutton und Widerrufsbutton im Überblick.
Zum Ratgeber →Häufige Fragen
Welche Angaben muss ein Produktangebot im Online-Shop enthalten?⌄
Art. 19 VO (EU) 2023/988 verlangt mindestens Angaben zum Hersteller mit Postanschrift und E-Mail-Adresse, bei Herstellern außerhalb der Union zur verantwortlichen Person, Angaben zur Identifizierung des Produkts einschließlich einer Abbildung sowie etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen.
Muss ich mich als Online-Händler bei LUCID registrieren?⌄
Die Pflicht trifft Hersteller (§ 6 Abs. 1 VerpackDG). Hersteller kann nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 VO (EU) 2025/40 auch ein Vertreiber sein, ausdrücklich auch im Fernabsatz. Mehr im Ratgeber LUCID-Registrierung.
Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?⌄
Gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung (§ 356a Abs. 1 BGB).
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Keine Rechtsberatung. Die Ratgeber erklären den Gesetzeswortlaut und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wie wir arbeiten: Methodik.