Was passiert, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft ist?

Fehlt der Button komplett oder ist er so versteckt, dass ihn ein durchschnittlicher Nutzer nicht findet, dürfen betroffene Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden – das Unternehmen verliert also die vertraglich vereinbarte Bindung. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, etwa durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände wie den vzbv, die in der Vergangenheit bereits mehrfach geklagt haben. In einem dokumentierten Fall wurden einem Versandhändler 260 € Abmahnkosten auferlegt, und bei wiederholten Verstößen gegen eine gerichtliche Unterlassungspflicht kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € verhängt werden. Wirtschaftlich ist ein fehlender Button damit ein Risiko, das weit über einzelne verlorene Kündigungsfristen hinausgeht.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB — welche Websites ihn brauchen und was abgemahnt wird". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

Zum vollständigen Beitrag →