Brauche ich als Online-Shop-Betreiber einen Widerrufsbutton?

Ja, wenn du als Unternehmer Verträge mit Verbrauchern über deine Webseite, einen Shop oder eine App schließt, bist du seit dem 19. Juni 2026 nach § 356a BGB verpflichtet, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, betrifft also auch kleine Shops und Einzelhändler, die online verkaufen. Ausgenommen sind reine B2B-Geschäfte, bei denen kein Verbraucher Vertragspartner ist. Wer bislang nur eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular für Widerrufe anbietet, erfüllt die neue Anforderung nicht mehr und sollte die Umsetzung zeitnah prüfen, auch um die verlängerte Widerrufsfrist und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der neue Widerrufsbutton nach § 356a BGB — seit 19. Juni 2026 Pflicht für Online-Shops". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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