Gilt die Widerrufsbutton-Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja, eine generelle Ausnahme für Kleinunternehmer sieht § 356a BGB nicht vor. Wer über eine eigene Website oder einen Shop Verträge mit Verbrauchern abschließt, muss den Widerrufsbutton unabhängig vom Umsatz bereitstellen. Der einzige Unterschied liegt im Bußgeldrahmen: Während größere Unternehmen mit über 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz mit Bußgeldern bis zu 4 Prozent ihres Umsatzes rechnen müssen, liegt die Obergrenze für kleinere Unternehmen laut IHK Karlsruhe bei 50.000 Euro. Die Pflicht selbst, also die technische und rechtliche Umsetzung des Buttons, betrifft aber beide Gruppen gleichermaßen.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der neue Widerrufsbutton nach § 356a BGB — seit 19. Juni 2026 Pflicht für Online-Shops". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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