Muss ich wegen des Widerrufsbuttons auch meine Datenschutzerklärung anpassen?

Ja, denn die Widerrufsfunktion verarbeitet personenbezogene Daten wie Bestellnummer, Kontaktangaben und den Zeitpunkt des Widerrufs. Diese Verarbeitung muss in der Datenschutzerklärung transparent beschrieben werden, damit Verbraucher nachvollziehen können, welche Daten bei Nutzung des Buttons erfasst und wie sie verwendet werden. Parallel dazu muss auch die Widerrufsbelehrung selbst angepasst werden, sodass sie auf die neue elektronische Widerrufsmöglichkeit verweist und deren Funktionsweise erklärt. Wer nur den Button technisch umsetzt, ohne die begleitenden Rechtstexte zu aktualisieren, erfüllt die gesetzliche Pflicht nach § 356a BGB nicht vollständig.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der neue Widerrufsbutton nach § 356a BGB — seit 19. Juni 2026 Pflicht für Online-Shops". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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