Gilt die Pflicht auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden?
Ja. Die Kündigungsbutton-Pflicht knüpft nicht an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an, sondern an das Bestehen eines laufenden Dauerschuldverhältnisses mit einem Verbraucher. Wer also schon vor Juli 2022 Abos oder Mitgliedschaften verkauft hat, die bis heute fortlaufen, muss seinen Kunden ebenfalls einen funktionierenden digitalen Kündigungsweg anbieten – unabhängig davon, wie der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde, ob online, telefonisch oder in Papierform. Betreiber, die ihre Website seit Jahren nicht mehr angepasst haben, sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ältere Vertragsbestände automatisch von der Pflicht ausgenommen sind. Genau hier zeigt sich in der Praxis auch eines der häufigsten Versäumnisse bei etablierten Anbietern mit langjährigem Kundenstamm.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB — welche Websites ihn brauchen und was abgemahnt wird". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
Zum vollständigen Beitrag →