Stimmt es, dass in Bad Sooden-Allendorf bunte Sonnenschirme verboten sind?
Ja, in bestimmten Kur- und Parkanlagen der nordhessischen Kleinstadt Bad Sooden-Allendorf gilt tatsächlich eine Ortssatzung, die die Farbe von Sonnenschirmen regelt. Erlaubt sind ausschließlich beige, pastell- oder sandfarbene Modelle, damit das einheitliche Erscheinungsbild der Kuranlage erhalten bleibt. Wer dagegen verstößt und einen farbigen oder schwarzen Schirm aufspannt, dem droht theoretisch ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. In der Praxis wird die Regel selten in voller Härte durchgesetzt, doch sie zeigt, wie detailliert deutsche Kommunen ihre örtlichen Vorschriften gestalten können - und wie lange solche Satzungen unbemerkt in Kraft bleiben.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Kuriose deutsche Rechtslagen, die es wirklich gibt: Von der Dashcam bis zum Bierdeckel". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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