Gilt die Kündigungsbutton-Pflicht auch bei Verträgen mit fester Laufzeit und Einmalzahlung?

Ja, und das ist seit dem BGH-Urteil vom Mai 2025 eindeutig geklärt. Entscheidend ist nicht, wie die Zahlung erfolgt, sondern wie die Leistung erbracht wird. Zahlt ein Kunde einmalig einen festen Betrag für ein Jahresabo, erstreckt sich die eigentliche Leistung trotzdem über zwölf Monate – und genau das reicht aus, damit der Vertrag als Dauerschuldverhältnis im Sinne des § 312k BGB gilt. Anbieter, die sich bislang darauf verlassen haben, dass eine Einmalzahlung sie aus der Pflicht entlässt, sollten ihre Vertragsmodelle prüfen. Die Gerichte schauen inzwischen genau auf die tatsächliche Vertragsgestaltung und nicht auf die Bezeichnung oder die Art der Abrechnung.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB — welche Websites ihn brauchen und was abgemahnt wird". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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