Ist der Kündigungsbutton für alle Websites Pflicht?

Nein, nicht für jede Website. Die Pflicht nach § 312k BGB gilt ausschließlich für Unternehmen, die mit Verbrauchern in Deutschland Dauerschuldverhältnisse über das Internet abschließen – also Verträge, die sich automatisch verlängern oder über einen längeren Zeitraum laufen, etwa Streaming-Abos, Fitnessstudio-Mitgliedschaften mit Online-Abschluss, Zeitschriften-Abonnements oder Partnerbörsen. Reine B2B-Verträge zwischen Unternehmen fallen nicht darunter, ebenso wenig einmalige Käufe ohne fortlaufende Leistung. Wer jedoch Verbrauchern einen Vertrag anbietet, der online geschlossen werden kann und über die Zeit läuft, muss seit dem 1. Juli 2022 einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB — welche Websites ihn brauchen und was abgemahnt wird". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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