Was passiert rechtlich, wenn ein Bienenschwarm entfliegt?
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Regel aus dem 19. Jahrhundert, die bis heute unverändert gilt: Verfolgt eine Imkerin oder ein Imker den eigenen entflogenen Bienenschwarm nicht unverzüglich, verliert sie oder er das Eigentum daran. Fängt eine andere Person den herrenlos gewordenen Schwarm ein, darf sie ihn behalten, ohne sich mit dem ursprünglichen Besitzer auseinandersetzen zu müssen. Die Vorschrift stammt aus einer Zeit, in der Bienenzucht fester Bestandteil des landwirtschaftlichen Alltags war, wurde aber nie aus dem Gesetz gestrichen. Sie zeigt, wie viele kuriose, längst vergessen geglaubte Regeln tatsächlich noch geltendes deutsches Recht sind.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Kuriose deutsche Rechtslagen, die es wirklich gibt: Von der Dashcam bis zum Bierdeckel". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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