CE-Kennzeichnung nach Brexit — was UK-Hersteller für den EU-Markt brauchen (UKCA reicht nicht)
Wer in Großbritannien produziert und in die Europäische Union verkauft, verwechselt UKCA und CE schneller, als ihm lieb ist — und das kostet mehr als nur Zeit. Das UK-eigene UKCA-Zeichen gilt in der EU nicht, für die CE mark approval in Europe führt daher kein Weg vorbei. Wer bei UKCA vs CE Marking nachlässig bleibt, riskiert seit Inkrafttreten der neuen Produktsicherheitsverordnung GPSR im Dezember 2024 zusätzliche Pflichten: eine benannte Person in der EU, lückenlose technische Dokumentation, spürbare Bußgelder bei Verstößen. Was britische Hersteller jetzt tatsächlich brauchen, zeige ich hier.

Der Unterschied zwischen CE- und UKCA-Kennzeichnung für den EU-Markt
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Großbritannien für viele Produkte die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) als eigenständiges Pendant zur CE-Kennzeichnung. Mag sein, dass die beiden Zeichen auf den ersten Blick ähnlich aussehen und ähnlich klingen, doch sie regeln zwei getrennte Märkte. Wer sich mit UKCA vs CE Marking beschäftigt, findet schnell den entscheidenden Punkt: UKCA gilt für England, Wales und Schottland, CE für die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum. Wer nur das eine besitzt, hat noch lange nicht das andere.
The UKCA mark is not currently recognised by the EU, which means any products manufactured in Great Britain but put into service in a market within the EU will still need to carry the CE mark.
So bringt es Avnet Abacus auf den Punkt — kurz und ohne Interpretationsspielraum. Für UK-Hersteller heißt das: Das eigene, heimische Prüfzeichen reicht für den Verkauf nach Deutschland, Frankreich oder Italien schlicht nicht aus. Wer die ce mark approval in europe braucht, muss sie zusätzlich zur UKCA-Kennzeichnung einholen — zwei parallele Konformitätsbewertungen für zwei parallele Märkte.
Für Betriebe, die jahrelang nur mit einem Prüfzeichen gearbeitet haben, ist die Umstellung auf zwei parallele Systeme spürbar mehr Aufwand. Bürokratisch fühlt sich das an. Rechtlich ist es unumgänglich.
Warum die CE-Kennzeichnung für den EU-Export weiterhin Pflicht ist
Zwar hat der Brexit die politische Anbindung Großbritanniens an die EU gekappt, doch an den europäischen Produktvorschriften hat sich für UK-Hersteller praktisch nichts geändert — nur ihr rechtlicher Status als Exporteur. Wer als Hersteller aus einem Drittland Waren in der EU in Verkehr bringt, unterliegt denselben Anforderungen wie ein deutscher oder polnischer Betrieb: Sicherheitsstandards, Konformitätsbewertung, Kennzeichnungspflicht.
CE marking functions as a compulsory compliance standard for numerous goods that are sold throughout the European Economic Area (EEA) market. The mark demonstrates that a product complies with all relevant European Union regulations which control safety, health and environmental standards.
Sunren beschreibt damit, was CE im Kern ist — kein Gütesiegel für Qualität, sondern ein rechtlich bindender Nachweis. Eldris weist in ihrer praktischen Anleitung für britische Verkäufer darauf hin, dass genau dieser Nachweis über den Marktzugang entscheidet, nicht die Herkunft des Produkts.
Die Pflicht zum Bevollmächtigten in der EU
Solange Großbritannien EU-Mitglied war, konnte sich ein UK-Hersteller selbst als Wirtschaftsakteur in der EU verstehen. Seit dem Austritt gilt das nicht mehr — und genau das unterschätzen viele britische Betriebe. Nicht nur die Kennzeichnung selbst, sondern auch die Vertretung in der EU wird zur Pflicht.
Where UK manufacturers are no longer economic operators established in the European Union, they will need to appoint an authorised representative who is based in the European Union to represent them and carry out certain duties on their behalf including those set out in Article 16 of the Regulation.
Diese Einschätzung stammt aus der Analyse zu den neuen EU-Exportregeln, wie sie auch Squire Patton Boggs in ihrer rechtlichen Einordnung bestätigt. Der Bevollmächtigte übernimmt dabei nicht nur Formalitäten- er haftet mit, wenn Dokumentation fehlt oder sich ein Produkt als unsicher erweist.
Was bei fehlender oder fehlerhafter CE-Kennzeichnung droht
Die Bußgelder für Verstöße gegen die CE-Kennzeichnung in Deutschland zeigen, wie ernst die Behörden das nehmen. Für geringfügige Verstöße drohen zwischen 3.000 und 10.000 Euro, wie Rechtsanwalt Dirk Leitsch in seiner Aufstellung zu deutschen Sanktionen darlegt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Bußgeld auf bis zu 100.000 Euro steigen.
- 2.000 bis 12.000 Euro Verwaltungsstrafe für das Inverkehrbringen eines Geräts ohne CE-Kennzeichnung und ohne technische Dokumentation
- bis zu 50.000 Euro Bußgeld, wenn Name und Adresse der verantwortlichen Person in der EU fehlen und der Hersteller selbst nicht in der EU ansässig ist
- 60.000 bis 6.000.000 Euro bei Verstößen, die eine echte Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit darstellen
Neben Bußgeldern drohen Marktrückrufe und die Beschlagnahme an der Zollgrenze — ein Container voller Ware, der in Rotterdam oder Hamburg hängen bleibt, kostet oft mehr als jedes Bußgeld selbst.
Die neue Produktsicherheitsverordnung GPSR und was sie für UK-Exporteure ändert
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), wie Business.gov.uk für britische Unternehmen zusammenfasst. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und verschärft die Pflichten gerade für Hersteller außerhalb der EU. Wer bislang dachte, mit CE-Kennzeichnung allein sei die Sache erledigt, muss jetzt nachlegen.
Squire Patton Boggs ordnet die Neuregelung rechtlich ein: Nicht-EU-Hersteller benötigen für zahlreiche Produktkategorien eine in der EU ansässige Person, die im Schadensfall erreichbar ist und Behördenanfragen beantwortet. Wer diese Person nicht benennt, verliert praktisch den Marktzugang, auch wenn das Produkt selbst technisch einwandfrei ist.
Technische Dokumentation und Konformitätserklärung — was du vorhalten musst
Wer CE-Kennzeichnung und GPSR ernst nimmt, kommt an zwei Dokumenten nicht vorbei: der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung. Die IHK Rhein-Neckar beschreibt in ihrem Überblick zum UK-EU-Handel, wie beide Nachweise zusammenspielen — die Erklärung bestätigt die Konformität, die Dokumentation belegt sie im Detail.
Zwar klingt technische Dokumentation nach Bürokratie, doch genau sie entscheidet im Streitfall darüber, ob ein Hersteller haftet oder nicht. Besonders die Aufbewahrungsfrist wird oft übersehen: Die Dokumentation muss zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Produkts vorgehalten werden, nicht zehn Jahre ab Herstellung, sondern ab Verkauf in der EU.
Am Ende bleibt es dabei: UKCA regelt Großbritannien, CE regelt die EU. Wer beide Märkte bedienen will, muss beide Pflichten erfüllen — parallel, nicht nacheinander. Auch ohne Anwalt.
1. Business.gov.uk — GPSR und Auswirkungen auf britische Unternehmen 2. Squire Patton Boggs — GPSR und die Pflicht zur verantwortlichen Person 3. Eldris — CE-Kennzeichnung für britische Verkäufer nach dem Brexit 4. Sunren — Konsequenzen fehlender CE-Kennzeichnung 5. IHK Rhein-Neckar — Produktzulassung und Kennzeichnung im UK-EU-Handel 6. Dirk Leitsch (Anwalt.de) — Bußgelder bei fehlender CE-Kennzeichnung in Deutschland
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Häufige Fragen
Ist UKCA das gleiche wie CE?⌄
Nein, das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. UKCA (UK Conformity Assessed) ist die eigenständige Kennzeichnung, die Großbritannien nach dem Brexit für den heimischen Markt eingeführt hat, während CE weiterhin ausschließlich für die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum gilt. Beide Zeichen prüfen ähnliche Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards, doch sie gelten für getrennte Rechtsräume mit eigenen Behörden, eigenen Konformitätsbewertungsstellen und eigenen Dokumentationspflichten. Ein Produkt mit UKCA-Kennzeichnung darf ohne zusätzliche CE-Kennzeichnung nicht in der EU verkauft werden, selbst wenn es technisch identisch mit einem CE-gekennzeichneten Produkt ist. Für Hersteller, die beide Märkte bedienen wollen, bedeutet das in der Praxis zwei parallele Konformitätsverfahren.
Muss ich als UK-Hersteller CE und UKCA gleichzeitig führen?⌄
Ja, wenn du sowohl den britischen als auch den europäischen Markt beliefern willst, kommst du an beiden Kennzeichnungen nicht vorbei. Für den Verkauf innerhalb Großbritanniens reicht die UKCA-Kennzeichnung, für den Export in die EU-Mitgliedstaaten ist zusätzlich die CE-Kennzeichnung erforderlich, da UKCA von der EU nicht anerkannt wird. Das bedeutet konkret zwei Konformitätsbewertungsverfahren, unter Umständen zwei unterschiedliche Prüfstellen und doppelte technische Dokumentation, je nach Produktkategorie auch mit leicht unterschiedlichen Anforderungen. Viele Hersteller lassen deshalb beide Prüfungen parallel bei entsprechend akkreditierten Stellen durchführen, um den Aufwand zu bündeln und Verzögerungen beim Marktzugang zu vermeiden.
Brauche ich als britischer Hersteller einen Bevollmächtigten in der EU?⌄
In den meisten Fällen ja. Seit Großbritannien kein EU-Mitgliedstaat mehr ist, gelten britische Hersteller rechtlich als Wirtschaftsakteure aus einem Drittland. Für viele Produktkategorien schreibt sowohl die jeweilige EU-Produktverordnung als auch die neue Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) vor, dass eine in der EU ansässige Person benannt wird, die für Behördenanfragen erreichbar ist, bestimmte Pflichten aus Artikel 16 der Verordnung übernimmt und im Zweifel als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden dient. Fehlt diese Person, kann das laut den recherchierten Bußgeldrahmen zu Strafen von bis zu 50.000 Euro führen, unabhängig davon, ob das Produkt selbst technisch einwandfrei ist.
Was passiert, wenn ich ohne CE-Kennzeichnung in die EU exportiere?⌄
Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern über Marktrückrufe bis zur Beschlagnahme an der Zollgrenze. In Deutschland drohen laut recherchierten Quellen bei geringfügigen Verstößen zwischen 3.000 und 10.000 Euro, bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 100.000 Euro. Für das Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung und ohne technische Dokumentation sind zusätzlich Verwaltungsstrafen zwischen 2.000 und 12.000 Euro möglich, und bei Verstößen, die eine echte Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit darstellen, können die Bußgelder zwischen 60.000 und 6.000.000 Euro liegen. Hinzu kommt praktisch oft das größere Problem: Ware, die am Zoll hängen bleibt, verursacht Lagerkosten und Lieferverzögerungen, die den finanziellen Schaden eines Bußgelds häufig übersteigen.
Was ändert sich durch die neue GPSR konkret für UK-Exporteure?⌄
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 in der gesamten EU und ersetzt die vorherige Produktsicherheitsrichtlinie. Für britische Hersteller verschärft sie vor allem die Pflichten rund um die Rückverfolgbarkeit und die Erreichbarkeit im Schadensfall: Für zahlreiche Produktkategorien ist nun verbindlich eine in der EU ansässige verantwortliche Person zu benennen, zusätzlich zur bestehenden CE-Kennzeichnungspflicht. Die Verordnung verlangt außerdem klarere Angaben zu Hersteller und Produkt auf der Verpackung oder Begleitdokumentation sowie erweiterte Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Wer die CE-Kennzeichnung bereits korrekt führt, ist mit der GPSR zwar nicht automatisch vollständig abgedeckt, doch strukturell auf einem guten Weg.
Wie lange muss ich die technische Dokumentation für CE-gekennzeichnete Produkte aufbewahren?⌄
Die technische Dokumentation muss mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Inverkehrbringen des jeweiligen Produkts in der EU, nicht ab dem Herstellungsdatum. Zur technischen Dokumentation gehören unter anderem Konstruktionsunterlagen, durchgeführte Risikobewertungen, Prüfberichte, die Konformitätserklärung sowie Nachweise über die angewendeten Normen. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob der Hersteller in der EU oder außerhalb ansässig ist, weshalb sie für britische Betriebe genauso bindend ist wie für Hersteller innerhalb der Union. Bei Marktüberwachungskontrollen oder im Streitfall müssen diese Unterlagen auf Anfrage einer Behörde zügig vorgelegt werden können, weshalb sich eine strukturierte, dauerhaft zugängliche Ablage empfiehlt.
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