Was ändert sich durch die neue GPSR konkret für UK-Exporteure?
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 in der gesamten EU und ersetzt die vorherige Produktsicherheitsrichtlinie. Für britische Hersteller verschärft sie vor allem die Pflichten rund um die Rückverfolgbarkeit und die Erreichbarkeit im Schadensfall: Für zahlreiche Produktkategorien ist nun verbindlich eine in der EU ansässige verantwortliche Person zu benennen, zusätzlich zur bestehenden CE-Kennzeichnungspflicht. Die Verordnung verlangt außerdem klarere Angaben zu Hersteller und Produkt auf der Verpackung oder Begleitdokumentation sowie erweiterte Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Wer die CE-Kennzeichnung bereits korrekt führt, ist mit der GPSR zwar nicht automatisch vollständig abgedeckt, doch strukturell auf einem guten Weg.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „CE-Kennzeichnung nach Brexit — was UK-Hersteller für den EU-Markt brauchen (UKCA reicht nicht)". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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