BFSG accessibility for websites and online shops — who is affected from June 2025
From 28 June 2025, the Barrierefreiheitsstärkungsgesetz applies to much of the digital economy. If you run an online shop or offer digital services, you're now facing a concrete question: Does the BFSG apply to me, or do I fall under the microenterprise exemption? I'll examine who really is affected, what the WCAG standards specifically require, and where the exemption boundaries lie — with clear focus on what makes sense now.

Wer unter das BFSG fällt: Hersteller, Händler und Dienstleister im Blick
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 geltendes Recht — und längst kein abstraktes Vorhaben mehr. Wer eine Website betreibt, über die Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden, sollte jetzt genau hinschauen, ob er zum betroffenen Kreis gehört.
Das BFSG ist ein nationales Umsetzungsgesetz der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen („European Accessibility Act“). Es wurde am 28. Juni 2021 verkündet und tritt größtenteils am 28. Juni 2025 in Kraft.
So fasst es die Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in ihrer Analyse zusammen. Zwar richtet sich das Gesetz an eine lange Liste von Produkten, doch für die meisten Website- und Shop-Betreiber zählt vor allem eine Kategorie: der elektronische Geschäftsverkehr, also jeder Online-Shop. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Dienstleister — vom Computer-Anbieter bis zur Bank, vom Streaming-Dienst bis zum Reisebüro.
Für Websites und Apps heißt das konkret: Wer über seine Seite verkauft, bucht oder Verträge abschließt, bewegt sich im Anwendungsbereich. eRecht24 ordnet das für Onlinehändler klar ein, die IHK Region Stuttgart fasst die Pflichten für Webseiten und Onlineshops entsprechend zusammen.
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme — und wo sie endet
Mag sein, dass du dich beim Lesen der ersten Zeilen schon sorgst, doch nicht jeder Shop-Betreiber steht automatisch in der Pflicht. Das Gesetz kennt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen — allerdings mit klar gezogenen Grenzen.
Kleinstunternehmen werden privilegiert, wenn sie keine betroffene Produkte bereitstellen und weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
So definiert es die IHK München. Zwei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wichtig ist der erste Halbsatz der Definition- die Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen. Wer Produkte anbietet, die selbst unter das BFSG fallen, etwa Computer oder Zahlungsterminals, kann sich nicht auf die Kleinstunternehmen-Regel berufen, egal wie klein das Unternehmen ist.
Verwechsle die Kleinstunternehmen-Ausnahme nicht mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung- das sind zwei vollkommen unterschiedliche Schwellenwerte in zwei vollkommen unterschiedlichen Gesetzen. Ein Shop kann steuerlich als Kleinunternehmer gelten und trotzdem BFSG-pflichtig sein.
WCAG 2.1 Level AA: Was der Standard von deiner Website verlangt
Barrierefreiheit fängt im Kopf an, bevor sie im Code landet. Wer eine Website plant, tut gut daran, sich in die Situation der Nutzenden einzudenken- eintauchen in die Gefühlswelt einer Person, die nur per Tastatur navigiert, sich reinfühlen in die Denkstruktur eines Screenreader-Nutzers, mitfühlen mit jedem, der einen Kontrast einfach nicht mehr erkennt.
Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.
So bringt es Aktion Mensch auf den Punkt. EN 301 549 ist die europäische Norm, an der sich Marktüberwachungsbehörden orientieren- doch inhaltlich steckt dahinter der internationale WCAG-Standard. Level AA verlangt unter anderem ausreichenden Farbkontrast, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte für Bilder, verständliche Formularfehler und Untertitel für Videoinhalte.
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen über mehr als einen Sinneskanal zugänglich sein, etwa durch Alternativtexte oder Untertitel.
- Bedienbar: Jede Funktion muss auch ohne Maus, allein über die Tastatur, nutzbar sein.
- Verständlich: Sprache und Navigation müssen konsistent und nachvollziehbar bleiben.
- Robust: Der Code muss mit unterschiedlichen Hilfstechnologien wie Screenreadern zuverlässig funktionieren.
Erklärung zur Barrierefreiheit und der Draht zu den Nutzenden
Neben der technischen Umsetzung verlangt das BFSG etwas, das leicht übersehen wird- eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin legst du dar, wie barrierefrei dein Angebot tatsächlich ist, was noch fehlt und bis wann nachgebessert wird.
Dazu kommt die Pflicht zu einer Kontaktmöglichkeit, über die Nutzende Barrieren melden können. Zwar klingt das nach zusätzlichem Aufwand, doch in der Praxis reicht oft ein einfaches Formular oder eine E-Mail-Adresse, verbunden mit dem ernsthaften Willen, gemeldete Probleme auch zu beheben.
Bußgelder, Marktüberwachung und die Übergangsfristen, die wirklich zählen
Wird das BFSG ignoriert, bleibt es nicht bei einer Ermahnung. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen, wie die IHK Region Stuttgart darlegt. Dazu kommen Vertriebsverbote und die Pflicht, Produkte oder Dienstleistungen aus dem Verkehr zu ziehen, bis die Mängel behoben sind.
Hinzu kommt ein Risiko, das Anwälte gut kennen und ich nicht kleinreden will- Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen. Zwar ist das BFSG kein Wettbewerbsrecht im klassischen Sinn, doch die Möglichkeit zur Verbandsklage macht Verstöße auch zivilrechtlich angreifbar.
Nicht jede Pflicht gilt ab dem ersten Tag in voller Härte. Für Selbstbedienungsterminals, die bereits vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig im Einsatz waren, gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2040, wie HÄRTING Rechtsanwälte erläutert. Dienstleister, die bereits vorher rechtmäßig verwendete Produkte einsetzen, sowie vor dem Stichtag geschlossene Verträge, profitieren von einer Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030.
Wer jetzt beginnt, seine Website zu prüfen, verschafft sich Ruhe statt Hektik. Ein Rennen gegen die Uhr ist das nicht- eher eine Standortbestimmung, die sich auszahlt. Auch ohne Anwalt.
1. IHK München — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2. HÄRTING Rechtsanwälte — BFSG: Neue Pflichten für Unternehmen ab 28. Juni 2025 3. Aktion Mensch — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 4. Bundesregierung — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 5. IHK Region Stuttgart — Barrierefreie Webseiten und Onlineshops 6. eRecht24 — Barrierefreiheit im Online-Shop 7. Gesetze im Internet — § 38 BFSG (Übergangsvorschriften)
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Häufige Fragen
Am I automatically exempt from BFSG requirements as a tax-registered small business?⌄
No, this is a common misunderstanding. VAT small business exemption and BFSG exemption for microenterprises follow two completely different rules with separate thresholds. For BFSG purposes, what counts is whether you employ fewer than 10 people and your annual turnover or balance sheet total does not exceed €2 million – and crucially, whether you offer only services and do not sell accessibility-regulated products. A single online shop that also sells accessibility-regulated hardware can trigger full BFSG compliance obligations, even with a small team. It's therefore worth checking both criteria separately, rather than relying solely on your VAT status.
Do I need to make my existing online shop accessible?⌄
From 28 June 2025 onwards, BFSG requirements apply continuously to services like e-commerce – including your existing shop if you continue to operate it. However, there are exceptions: products already lawfully on the market before that date and service contracts concluded before 28 June 2025 benefit from a grace period until 27 June 2030. A newly launched or substantially redesigned shop, however, must comply immediately – there is no grace period. Checking your contract date and launch date helps you determine your exact obligations.
What does WCAG 2.1 Level AA actually mean for my website?⌄
WCAG 2.1 Level AA is the technical standard that the European standard EN 301 549 follows and that BFSG indirectly mandates. In practice, this means: sufficient colour contrast between text and background, full keyboard navigation without needing a mouse, meaningful alt text for images, clear and understandable error messages in forms, and captions for video content. Page structure also matters – headings, links and form fields must be marked up so screen readers can announce them correctly. A full accessibility audit typically checks compliance against the entire WCAG 2.1 Level AA checklist.
Which grace periods apply, and to whom?⌄
BFSG recognises two main grace periods. For self-service terminals already lawfully in use before 28 June 2025, you may continue operating them until 28 June 2040 without retrofitting. For service providers delivering services using products already lawfully in use before that date, and for service contracts concluded before 28 June 2025, a grace period applies until 27 June 2030. If you enter into new contracts, bring new products to market, or launch a website after the deadline, you cannot rely on any of these grace periods – you must be accessible immediately.
What happens if I don't comply with BFSG?⌄
Market surveillance authorities can impose fines of up to €100,000 for BFSG violations. They can also order that products or services be modified, withdrawn from the market, or their distribution banned until barriers are removed. There is also a civil law risk: qualified consumer protection organisations can challenge violations through group legal action, even though BFSG is not classic competition law. In practice, authorities typically do not conduct comprehensive inspections, but complaints from users or organisations can trigger an investigation at any time. A documented accessibility statement helps you demonstrate your compliance efforts clearly.
Do I need an accessibility statement as a small online shop?⌄
It depends on whether you qualify for the microenterprise exemption. If you employ fewer than 10 people, your annual turnover or balance sheet total does not exceed €2 million, and you offer services exclusively without selling any accessibility-regulated products directly, then you are exempt from BFSG compliance requirements – and therefore do not need to publish an accessibility statement. If the exemption does not apply to you, a publicly accessible accessibility statement with contact details for accessibility feedback must be a core component of your online presence. Even if you are exempt from the legal requirements, implementing accessibility voluntarily can still be worthwhile: accessible shops demonstrably reach more users and appear significantly more trustworthy to many customers.
