Was passiert, wenn ich die BFSG-Vorgaben nicht umsetze?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können bei Verstößen gegen das BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Daneben können sie anordnen, dass Produkte oder Dienstleistungen angepasst, vom Markt genommen oder ihr Vertrieb untersagt wird, bis die Barrieren beseitigt sind. Hinzu kommt ein zivilrechtliches Risiko: Qualifizierte Verbraucherschutzverbände können Verstöße im Rahmen von Verbandsklagen abmahnen, auch wenn das BFSG kein klassisches Wettbewerbsrecht ist. In der Praxis prüfen die Behörden meist nicht flächendeckend, doch Beschwerden von Nutzenden oder Verbänden können jederzeit ein Verfahren auslösen. Eine dokumentierte Erklärung zur Barrierefreiheit hilft dabei, den eigenen Umsetzungsstand nachvollziehbar zu belegen.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „BFSG-Barrierefreiheit für Websites und Online-Shops — wer seit Juni 2025 betroffen ist". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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