Muss ich meinen Chatbot wirklich kennzeichnen, auch wenn er offensichtlich ein Bot ist?
Ja. Artikel 50 verlangt die Offenlegung ausdrücklich auch dann, wenn es für einen aufmerksamen Nutzer ohnehin klar wäre. Der Hinweis muss klar und rechtzeitig erfolgen — nicht versteckt im Kleingedruckten.
Pogłębienie
To pytanie jest częścią naszego artykułu o „EU AI Act: Drei Pflichten laufen schon — die vierte trifft dich am 2. August". Tam znajdziesz pełny kontekst i powiązane aspekty.
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