EU AI Act: Drei Pflichten laufen schon — die vierte trifft dich am 2. August

Ostatnia aktualizacja: 26 maja 2026 · 4 min czytania · Temat: Allgemein

„Das KI-Gesetz betrifft doch nur die großen Tech-Konzerne." Diese Annahme ist weit verbreitet — und ein teurer Irrtum. Der EU AI Act staffelt seine Pflichten über drei Jahre. Drei davon gelten für dich bereits, die vierte und sichtbarste wird am 2. August 2026 verbindlich. Das sind, während ich das schreibe — Ende Mai 2026 — noch rund zehn Wochen.

Maximilian Meisner
Maximilian Meisner
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Was am 2. August 2026 verbindlich wird

Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Doch das bedeutet nicht, dass alle Pflichten sofort gelten: Sie treten gestaffelt über mehrere Jahre in Kraft. Der größte Teil wird am 2. August 2026 verbindlich.

Der Teil, der dich als Website-Betreiber am direktesten trifft, ist Artikel 50: die Transparenzpflichten. Im Kern bedeutet das eine einfache, harte Regel: Wenn ein Mensch mit deiner KI interagiert, muss er das wissen.

Jeder Chatbot, der ab dem 2. August 2026 mit Nutzern spricht, muss offenlegen, dass er eine KI ist — ganz gleich, wie lange er schon läuft. Einen Bestandsschutz gibt es nicht.

Das gilt nicht nur für Chatbots. Es gilt auch für KI-generierte Texte, Bilder, Audio und Video. Wer mit generativer KI Inhalte erzeugt, muss sie maschinenlesbar kennzeichnen; wer Deepfakes veröffentlicht, muss den künstlichen Ursprung für Menschen sichtbar machen. Vier Absätze, vier unterschiedliche Pflichten — und alle vier greifen am selben Tag.

Parallel werden am 2. August 2026 die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III wirksam. Anhang III listet acht Bereiche, in denen KI als hochriskant gilt — darunter Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung und Zugang zu Bildung. Setzt du KI ein, um Bewerber vorzusortieren oder Bonitäten zu bewerten, bist du unmittelbar betroffen: Du musst dann menschliche Aufsicht sicherstellen und die automatischen Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren. Eine Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) kommt obendrauf — doch nur für bestimmte Betreiber: öffentliche Stellen, Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sowie KI zur Kreditwürdigkeits- und Versicherungsrisiko-Prüfung.

Drei Pflichten, die längst laufen

Hier wird es unbequem, denn diesen Teil übersehen die meisten. Während sich alle auf den August konzentrieren, gelten drei Stufen des AI Act bereits:

Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5)
seit dem 2. Februar 2025. Manipulatives Verhalten, das Ausnutzen von Schwächen schutzbedürftiger Gruppen oder das ungezielte Abgreifen von Gesichtsbildern aus dem Netz sind schlicht verboten.
KI-Kompetenz (Art. 4)
ebenfalls seit dem 2. Februar 2025.
Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
seit dem 2. August 2025, vor allem relevant für die Anbieter großer Sprachmodelle. Als Betreiber lohnt trotzdem ein Blick auf deren Konformitätsunterlagen — sie erleichtern später deine eigene Nachweispflicht.

Für dich als KMU ist die zweite die unbequemste, weil sie wirklich jeden trifft. Artikel 4 — die KI-Kompetenz — gilt nicht erst ab August, sondern bereits seit dem 2. Februar 2025.

Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die sie bedienen oder ihre Ergebnisse nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen — unabhängig von der Risiko-Kategorie.

Das ist die niedrigschwelligste Pflichtverletzung des ganzen Gesetzes, und genau deshalb die gefährlichste: Sie betrifft jeden, der Copilot, ChatGPT oder irgendein KI-Tool im Betrieb nutzt. Kein Hochrisiko-System nötig, keine Ausnahme für kleine Teams.

Die gute Nachricht ist zugleich dein wirksamster Hebel: Wer seine Leute dokumentiert geschult hat, ist vor jeder Aufsichtsbehörde deutlich besser aufgestellt. Und „dokumentiert" heißt nichts Bürokratisches — ein einfaches Protokoll mit Datum, Teilnehmern und behandelten Themen genügt in der Regel. Die Schulung erfüllt damit nicht nur die Pflicht, sie schützt dich auch im Ernstfall.

Bist du Anbieter oder Betreiber? Das entscheidet alles

An diesem Punkt machen viele einen Denkfehler, der unnötig Sorgen bereitet. Sie lesen „KI-Anbieter müssen X" und denken, alle Pflichten fielen auf sie.

Zwar gelten die strengsten Pflichten für Anbieter — also die, die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen. Doch die allermeisten KMU sind keine Anbieter, sondern Betreiber: Sie kaufen ein fertiges Tool ein und nutzen es. Und Betreiber-Pflichten sind deutlich schlanker.

Für dich heißt das konkret: Du musst nicht den Algorithmus zertifizieren. Du musst wissen, was du einsetzt, deine Leute schulen, transparent kennzeichnen, und bei Hochrisiko-Anwendungen die Aufsicht plus Protokollierung sicherstellen. Das ist machbar — vorausgesetzt, du fängst nicht erst am 1. August damit an.

Was dich ein Verstoß kostet

Sprechen wir über Zahlen — sie erklären, warum dieses Thema keine Nebensache ist. Der AI Act staffelt seine Bußgelder:

Verbotene KI-Praktiken
bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Andere Verstöße — auch Art. 50
bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes.
Ein fehlender KI-Hinweis am Chatbot ist kein Kavaliersdelikt. Er fällt in dieselbe Bußgeldklasse wie eine schwere DSGVO-Verletzung — bis zu 15 Millionen Euro.

Für KMU und Start-ups gibt es eine Entlastung: Artikel 99 räumt der Aufsichtsbehörde ausdrücklich Spielraum ein, niedrigere Sätze anzusetzen, und es gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte. Doch verlass dich nicht darauf, dass „niedriger" gleich „harmlos" bedeutet. Bei der DSGVO sahen wir, wie ernst dieser Spielraum genommen wird.

Ein ehrlicher Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Die EU verhandelt derzeit über einen sogenannten „Digital Omnibus", der einzelne Hochrisiko-Pflichten zeitlich strecken soll — im Gespräch ist etwa, die Frist für beschäftigungsbezogene Systeme nach hinten zu verschieben. Beschlossen ist davon nichts. Solange der Omnibus nicht förmlich vor dem 2. August 2026 verabschiedet ist, gilt der jetzige Fahrplan — Wort für Wort. Auf eine Verschiebung zu planen, die noch nicht beschlossen ist, ist kein Plan. Es ist eine Wette.

Was du jetzt sinnvoll angehen kannst

Drei Dinge, die ich jedem Unternehmen mit KI-Einsatz dringend empfehle:

Mach eine ehrliche Inventur
Welche KI-Tools laufen bei dir — auf der Website, im Support, im Recruiting, im Office-Paket? Du kannst nur absichern, was du kennst.
Hol die Schulung nach
Artikel 4 läuft seit Februar 2025. Eine dokumentierte KI-Grundschulung für die Leute, die mit den Tools arbeiten, schließt die offensichtlichste Lücke.
Kennzeichne deinen Chatbot
Ein sichtbarer Hinweis „Du sprichst mit einer KI" lässt sich schnell umsetzen — und genau das verlangt Artikel 50 ab August.

Alle drei Schritte haben eines gemeinsam: Sie sind keine Spezialaufgabe, sondern eine Frage von Dokumentation, Kennzeichnung und Schulung. Wer sie ruhig und der Reihe nach angeht, ist auf den Stichtag vorbereitet — ohne Hektik und ohne externe Berater.

Quellen

1. EU Artificial Intelligence Act — Artikel 50 (Transparenzpflichten)

2. EU Artificial Intelligence Act — Implementation Timeline

3. Europäische Kommission — Regulatory framework on AI

4. TÜV Rheinland Consulting — Transparenzpflichten im EU AI Act (Art. 50)

5. DLA Piper — Digital AI Omnibus: deferral of high-risk AI obligations

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für mein kleines Unternehmen?

Ja. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) und die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt keine Bagatellgrenze für kleine Betriebe — lediglich bei den Bußgeldern berücksichtigt die Behörde die Größe.

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Ich nutze nur ChatGPT oder Copilot — bin ich damit Anbieter?

Nein. Wer ein fertiges KI-Tool einsetzt, ist Betreiber, nicht Anbieter. Es gelten die schlankeren Betreiber-Pflichten: Kompetenz, Transparenz und — bei Hochrisiko-Einsatz — Aufsicht und Protokollierung.

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Muss ich meinen Chatbot wirklich kennzeichnen, auch wenn er offensichtlich ein Bot ist?

Ja. Artikel 50 verlangt die Offenlegung ausdrücklich auch dann, wenn es für einen aufmerksamen Nutzer ohnehin klar wäre. Der Hinweis muss klar und rechtzeitig erfolgen — nicht versteckt im Kleingedruckten.

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Was ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)?

Eine dokumentierte Prüfung, welche Auswirkungen ein Hochrisiko-KI-System auf die Grundrechte der betroffenen Personen hat — etwa auf Nichtdiskriminierung oder den Schutz personenbezogener Daten. Pflicht ist sie ab dem 2. August 2026 nur für bestimmte Betreiber — vor allem öffentliche Stellen, Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sowie Betreiber im Kredit- und Versicherungsbereich.

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Was passiert, wenn der „Digital Omnibus" die Fristen verschiebt?

Dann verschieben sich einzelne Hochrisiko-Pflichten möglicherweise nach hinten. Solange das nicht förmlich beschlossen ist, gilt der 2. August 2026. Die Transparenz- und Kompetenzpflichten sind davon ohnehin nicht betroffen.

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