Muss ich meinen Chatbot wirklich kennzeichnen, auch wenn er offensichtlich ein Bot ist?
Ja. Artikel 50 verlangt die Offenlegung ausdrücklich auch dann, wenn es für einen aufmerksamen Nutzer ohnehin klar wäre. Der Hinweis muss klar und rechtzeitig erfolgen — nicht versteckt im Kleingedruckten.
Vertiefung
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „EU AI Act: Drei Pflichten laufen schon — die vierte trifft dich am 2. August". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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