Wie muss der Widerrufsbutton technisch gestaltet sein?

Der Widerrufsbutton muss leicht auffindbar und dauerhaft sichtbar platziert sein, eindeutig beschriftet – etwa mit „Vertrag widerrufen“ – und einen zweistufigen Prozess auslösen: Zunächst zeigt eine Bestätigungsseite die relevanten Vertragsdaten, erst danach folgt die endgültige Widerrufserklärung. Nach dem Klick muss der Shop den Eingang der Erklärung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, etwa per E-Mail. Zusätzlich muss der Button barrierefrei bedienbar sein, also auch für Menschen mit Screenreadern oder eingeschränkter Motorik funktionieren. Wer diese Details ignoriert, riskiert trotz vorhandenem Button ähnliche Konsequenzen wie bei einem komplett fehlenden Button.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der neue Widerrufsbutton nach § 356a BGB — seit 19. Juni 2026 Pflicht für Online-Shops". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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