Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet und gestaltet sein?

Der Button muss dauerhaft gut erreichbar, klar sichtbar und eindeutig beschriftet sein, etwa mit einer Formulierung wie „Vertrag widerrufen“, die keinen Interpretationsspielraum lässt. Üblich ist ein zweistufiges Verfahren: Ein erster Klick führt zu einer Übersicht, auf der der konkrete Vertrag und die zugehörigen Daten bestätigt werden, ein zweiter Klick löst den Widerruf endgültig aus. Nach Abschluss erhält der Verbraucher eine Bestätigung in Textform mit Datum und Uhrzeit. Zusätzliche Hürden wie Login-Zwang, versteckte Platzierung oder mehrdeutige Formulierungen widersprechen dem Zweck der Regelung und bergen ein rechtliches Risiko für den Shop-Betreiber.

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To pytanie jest częścią naszego artykułu o „Der neue Widerrufsbutton nach § 356a BGB — seit 19. Juni 2026 Pflicht für Online-Shops". Tam znajdziesz pełny kontekst i powiązane aspekty.

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