Welche neuen Kennzeichnungspflichten gelten ab 2026 für Batterien?
Ab August 2026 treten erweiterte Kennzeichnungsvorschriften in Kraft, die deutlich über das bisherige CE-Zeichen und die durchgestrichene Mülltonne hinausgehen. Batterien müssen künftig Angaben zu Kapazität, chemischer Zusammensetzung und Haltbarkeitsdaten tragen, zusätzlich kommt ein QR-Code hinzu, der zum digitalen Batteriepass führt. Dieser Pass bündelt Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung und Recyclingfähigkeit an einer zentralen Stelle und macht Batterien über die gesamte Lieferkette hinweg nachvollziehbar. Für Importeure bedeutet das, dass sie frühzeitig mit ihren Lieferanten klären sollten, ob diese Angaben verfügbar sind — denn ohne vollständige Datenbasis lässt sich die neue Kennzeichnung nicht rechtzeitig umsetzen.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Batteriegesetz und EU-Batterie-Verordnung 2026 für Importeure — was sich gerade ändert". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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