Kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen lassen, nur weil sie mir nicht gefällt?
Nein, allein die Tatsache, dass dir eine Bewertung nicht gefällt, reicht rechtlich nicht aus. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz schützt auch scharfe, überspitzte oder unangenehme Kritik, solange sie sich auf ein tatsächliches Erlebnis stützt und nicht in Schmähkritik oder Beleidigung umschlägt. Löschbar wird eine Bewertung erst, wenn konkrete Kriterien vorliegen: fehlender nachweisbarer Kundenkontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, ehrverletzende Formulierungen ohne Sachbezug oder ein Verstoß gegen die Richtlinien von Google selbst. Bevor du also eine Meldung startest, lohnt sich ein nüchterner Blick darauf, welcher dieser Gründe tatsächlich zutrifft, denn pauschaler Unmut über eine schlechte Note trägt vor Google und vor Gericht nicht.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Schlechte Google-Bewertung löschen lassen: Was rechtlich wirklich geht und was nicht". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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