Ab wann gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton nach § 356a BGB?
Die Pflicht zum Widerrufsbutton ist am 19. Juni 2026 in Kraft getreten. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die Deutschland fristgerecht ins Bürgerliche Gesetzbuch übertragen hat – konkret in den neuen § 356a BGB. Das entsprechende Umsetzungsgesetz wurde bereits am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass Online-Händler und Plattformbetreiber mehrere Monate Vorlauf hatten, um Systeme, Rechtstexte und Prozesse anzupassen. Wer bislang noch keinen Button eingebaut hat, sollte das nachholen, denn die Pflicht gilt ab dem Stichtag ohne Übergangsfrist für neue Verträge.
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