GPSR-Pflichten für Importeure und Online-Shops — was seit Dezember 2024 wirklich gilt

Stand: 30. Juni 2026 · 4 Min Lesezeit · Topic: International

Die GPSR ist seit 13. Dezember 2024 keine Zukunftsmusik mehr — sie ist Realität. Für Online-Shops und Importeure ist das eine Verantwortung, die konkret wird: Pflichtangaben im Angebot, eine verantwortliche Person in der EU, technische Dokumentation und Rückverfolgbarkeit. Wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder bis 100.000 Euro und Listing-Sperren. Hier kommt die praktische Orientierung.

Maximilian Meisner
Maximilian Meisner
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Die GPSR ist seit Dezember 2024 Realität — und sie betrifft Dich

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), EU 2023/988, unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Das klingt nach einer weiteren Compliance-Regel, die irgendwann greift. Doch die GPSR ist anders: Sie verpflichtet jeden Online-Shop, Importeur und Fulfillment-Dienstleister gleich mit auf die Bühne. Wer Produkte in der EU verkauft — egal ob als Hersteller, Importeur oder Marketplace-Verkäufer — hat konkrete Pflichtangaben zu machen. Und wer sie vergisst oder falsch formuliert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Der Druck ist nicht klein: Im ersten Quartal 2024 bereits waren über 2.200 potenziell gefährliche Produkte über das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate gemeldet worden — davon wurden 31 Prozent auf Online-Handelsplattformen angeboten. Das zeigt die Realität: Der E-Commerce ist ein Haupt-Kanal, über den unsichere Produkte in Europas Haushalte kommen. Die GPSR soll dieses Risiko senken — indem sie jeden Akteur der Lieferkette zur Verantwortung zieht.

Wer hat welche Verantwortung? — Die Wirtschaftsakteure der GPSR

Die GPSR definiert vier zentrale Rollen: Hersteller, Importeure, Händler und Fulfillment-Dienstleister.

Als Importeur — wer Produkte aus Drittländern in die EU bringt — triffst du eine erweiterte Verantwortung. Du musst die Produkte bewerten, technische Dokumentation anlegen, Konformitätserklärungen unterschreiben, eine verantwortliche Person in der EU benennen und — dies ist neu — Hersteller-Kontaktdaten und Informationen zum Produkt transparent machen.

Als Online-Händler — ob auf eigener Website oder via Marketplace wie Amazon, eBay, Etsy — schuldest du ebenfalls klare Informationen: Macher-Kontaktdaten, die Möglichkeit zur Mängelrüge, EU-verantwortliche Person wenn du Drittland-Ware verkaufst, und Warnhinweise in der Sprache deiner Käufer.

Fulfillment-Dienstleister sind neu in diesem Spiel: Sie haften mit, wenn sie wissen oder hätten wissen sollen, dass ein Produkt nicht sicher ist. Sie müssen Rückrufe aktiv mitgestalten. Das ändert ihre Rolle — von der stummen Lagerverwaltung zur Produktsicherheits-Mitverantwortung.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in der gesamten EU und verpflichtet nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 jeden Online-Händler, Hersteller-Kontaktdaten, die EU-verantwortliche Person bei Drittlandware sowie Warnhinweise in der Sprache der Verbraucher sichtbar im Angebot anzugeben.

Was Windweiss hier abbildet, ist nicht eine optionale Best-Practice, sondern das Mindestgebot. Die Nicht-Einhaltung ist kein ‚Moment-der-Unachtsamkeit' — es ist ein Verstoß mit Rechtsfolgen.

Informationspflichten im Online-Handel — was konkret im Angebot stehen muss

Hier wird es praktisch. Du verkaufst ein Produkt auf deinem Online-Shop oder auf Amazon. Deine Pflicht als Importeur oder Händler der GPSR ist es, folgende Angaben — sichtbar, in Kundensprache — bereitzustellen:

  • Name, Adresse und Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs
  • Identifizierungsnummer des Produkts (z.B. Modellnummer, Charge)
  • Wesentliche Sicherheitsmerkmale und Warnhinweise
  • Konformitätserklärung oder CE-Zeichen (falls zutreffend)
  • Rückruf- und Melde-Verfahren für Sicherheitsprobleme

Dazu kommt: Konformitätserklärungen und technische Dokumentation müssen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden — nicht erst nach Tagen oder Wochen, sondern zeitnah. Die GPSR Verordnung Online Shop stellt hier hohe Standards.

Fehlende oder falsche Angaben sind ein Rechtsverstoß mit direkten Konsequenzen. Mögliche Folgen sind: Abmahnungen durch Wettbewerber, inklusive Kosten und Unterlassungserklärung; Bußgelder durch Behörden in Höhe von 10.000 € bis 100.000 € (in schwerwiegenden Fällen); Verkaufsverbote oder Listing-Sperren auf Plattformen wie Amazon oder Etsy.

Die Eskalationskette ist also dreigliedrig: Erst kommt die Abmahnung von Konkurrenten oder Verbänden, dann Behörden-Bußgelder, dann de-facto-Verkaufsverbote. Das ist nicht ein Papierdrachen, den man ignoriert — das ist eine Verantwortungskette, die reale Konsequenzen hat. Für-Gründer.de skizziert hier nicht theoretische Szenarien, sondern reale Fälle, die heute stattfinden.

Die verantwortliche Person in der EU — ein neuer Standard

Wer Produkte von außerhalb der EU importiert, muss nun eine sogenannte verantwortliche Person (Representative) benennen, die in der EU ansässig ist. Diese Person ist Ansprechpartner für Behörden, bekommt Rückruf-Anfragen, koordiniert Meldungen bei Safety Gate und vertritt dich, wenn Compliance-Fragen entstehen.

Eine der folgenreichsten Neuerungen der GPSR ist die Pflicht zur Benennung einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person für Produkte aus Drittländern.

Das ist mehr als nur eine Verwaltungs-Aufgabe: Viele Shops vergessen schlicht, jemanden zu bestimmen — und fahren dann ohne rechtliche Rückversicherung. Alternativ benennen sie einen Anwalt, einen Compliance-Berater oder einen lokalen Vertreter, der sich diese Aufgabe teilt. Das ist jedoch nicht kostenlos — und doch ist es eine notwendige Investition in die Rechtssicherheit, denn im Vergleich zu den Risiken von Bußgeldern oder Listing-Sperren ist sie überschaubar.

Technische Dokumentation und Rückverfolgbarkeit — das Gedächtnis des Produkts

Die GPSR verpflichtet Hersteller und Importeure zur Aufbewahrung technischer Dokumentation für mindestens 10 Jahre. Diese umfasst:

  • Konstruktionszeichnungen und Schaltpläne
  • Risikoanalysen und Konformitätsbewertungen
  • Testergebnisse und Zertifikate
  • Herstellungs- und Qualitätskontroll-Unterlagen
  • Rückverfolgbarkeits-Nummern und Chargendaten

Hinzu kommt eine Rückverfolgungspflicht: Du musst jederzeit nachvollziehen können, woher ein Produkt kam, wo es heute liegt und an wen es verkauft wurde. Das ist nicht optional für große Konzerne — das gilt für jeden Importeur und jeden Marketplace-Verkäufer. Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren das, und wenn die Dokumentation fehlt oder unvollständig ist, gibt es auch dafür Bußgelder.

Sanktionen und Marktüberwachung — real und nahbar

Die Marktüberwachungsbehörden sind nicht zahnlos. Sie haben Befugnisse:

  • Proben-Ziehungen ohne Ankündigung
  • Aufforderungen zur Vorlage von Dokumenten innerhalb von Tagen
  • Untersagung des Vertriebs nicht-konformer Produkte
  • Eintragung in Monitoring-Systeme (auffällige Unternehmen werden intensiver kontrolliert)

Die Bußgeldspanne ist — je nach Schwere — gestaffelt. Geringfügige Formfehler (fehlende E-Mail-Adresse) können mit niedrigeren Verwarnungsgeldern enden. Systematische Verstöße führen zu Bußgeldern von 10.000 bis 100.000 Euro. In besonders schweren Fällen drohen auch Verkaufsverbote, die de facto bedeuten, dass du deine Produkte aus dem Verkehr ziehen musst. Das ist kein Szenario, das nur theoretisch existiert: Die Behörden fahren diese Maßnahmen — und Unternehmen verlieren dadurch ihre Geschäftsgrundlage.

1. IHK — Die neue Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988 2. Windweiss — GPSR-Compliance im Online-Handel 3. Für-Gründer.de — GPSR Pflichten für Online-Händler 4. EY — GPSR und die Verantwortungskette 5. BAuA — FAQs zur GPSR und Produktrückrufen 6. EaseCert — GPSR-Checkliste für neue Produkte

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Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für kleine Online-Shops?

Ja, die GPSR unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Ob Einzelunternehmer oder GmbH, ob 100 Produkte pro Monat oder 10.000 — wenn du Produkte in der EU verkaufst, gilt die GPSR. Ausnahmen gibt es nur für sehr spezifische Kategorien (z.B. gebrauchte Einzelteile unter bestimmten Bedingungen), doch auch diese sind eng gefasst. Das Risiko: Viele kleine Shops wissen nicht, dass sie betroffen sind, und vergessen daher die Pflichtangaben. Das führt später zu überraschenden Abmahnungen oder Behörden-Anfragen. Die Compliance beginnt mit dem ersten Produkt — nicht erst ab einer bestimmten Größe.

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Was ist eine 'verantwortliche Person' und kann ich selbst diese Rolle übernehmen?

Eine verantwortliche Person (Representative) ist ein in der EU ansässiger Kontakt, der Haftung für ein Drittland-Produkt trägt und Anlaufstelle für Behörden ist. Du kannst diese Rolle selbst übernehmen, wenn du in der EU wohnst und bereit bist, die Haftung zu tragen. Alternativ beauftragst du einen Anwalt, Compliance-Dienstleister oder einen lokalen Vertreter. Diese Kosten liegen typisch zwischen 500 und 2.000 Euro pro Jahr, je nach Umfang und Servicemodell des Partners. Wichtig: Ohne Benennung einer verantwortlichen Person ist dein Import rechtlich unzulässig und kann zu Marktverboten führen.

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Wie lange muss ich technische Dokumentation speichern?

Die technische Dokumentation muss mindestens 10 Jahre gespeichert werden — das ist ein harter Mindest-Standard der GPSR. Diese Unterlagen umfassen Konstruktionszeichnungen, Risikoanalysen, Testberichte, Zertifikate und Qualitätskontroll-Daten. Praktisch bedeutet das: Du brauchst ein digitales Ablage-System, das revisionssicher ist (Änderungen sind nachvollziehbar, Löschungen sind nicht möglich). Cloud-Lösungen wie SharePoint mit Versionskontrolle oder spezialisierte Compliance-Software eignen sich dafür. Ein Papier-Ordner im Büro ist nicht ausreichend und würde bei einer Behörden-Kontrolle zu Bußgeldern führen.

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Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung wegen GPSR-Verstößen?

Eine Abmahnung — meist von Wettbewerbern oder Verbraucherschutz-Verbänden — kostet dich typisch 1.500 bis 3.000 Euro Anwaltshonorar plus Gerichtskosten. Du musst eine Unterlassungserklärung unterschreiben, auch diese wird kostenpflichtig. Hinzu kommen Schadensersatz-Forderungen, wenn Käufer Schäden erleiden. Das ist jedoch noch nicht die Behörden-Ebene: Falls die Abmahnung nicht ernst genommen wird und Behörden einsteigen, folgen Bußgelder von 10.000 bis 100.000 Euro. Der beste Weg ist Prävention: Eine Checkliste durchgehen, Angaben prüfen und dokumentieren.

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Was passiert, wenn ein Produkt über Safety Gate gemeldet wird?

Wenn dein Produkt als unsicher über Safety Gate (das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) gemeldet wird, wird es in eine europäische Datenbank eingetragen. Das führt zu intensivierter Marktüberwachung, möglicherweise zu Rückrufen und zu Behörden-Kontakt. Die verantwortliche Person wird benachrichtigt und muss aktiv mitwirken, um die Rückrufe zu organisieren. Wenn du nicht reagierst oder den Rückruf nicht ernsthaft durchführst, drohen Verkaufsverbote. Zusätzlich wird dein Unternehmen in Behörden-Systemen markiert, und künftige Produktmeldungen werden strenger geprüft.

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Gibt es eine Gnadenfrist oder einen Übergangszeitraum für die GPSR?

Nein, es gibt keine Gnadenfrist mehr. Die GPSR gilt seit 13. Dezember 2024 unmittelbar und vollständig in allen EU-Mitgliedstaaten. Es gab eine Übergangsfrist bis dahin, aber diese ist abgelaufen. Wer heute noch nicht GPSR-konform agiert, kann sich nicht auf Verständnis von Behörden berufen — es gibt Abmahnungen und Bußgelder ohne Warnung. Allerdings fahren die Behörden ihre Kontrollen schrittweise hoch: Intensivere Marktüberwachung beginnt typisch in Wellen ab 2024/2025. Das bedeutet nicht, dass du warten kannst, sondern dass du jetzt aktiv werden solltest.

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