Welche Begriffe sind für die Werbekennzeichnung auf Instagram zulässig?
Als sicher gelten die Wörter 'Anzeige' und 'Werbung', ausgeschrieben und gut sichtbar platziert. Gerichte akzeptieren in bestimmten Konstellationen auch 'bezahlte Partnerschaft', vor allem in Kombination mit der eingebauten Instagram-Funktion für Kooperationspartner. Kritischer sehen Rechtsprechung und Aufsichtsbehörden Kürzel wie '#ad', 'sponsored' oder rein englische Begriffe, weil sie für ein durchschnittliches deutsches Publikum nicht sofort verständlich sein müssen. Entscheidend ist außerdem die Platzierung: Der Hinweis muss am Anfang des Textes stehen oder im Bild sichtbar sein, nicht versteckt zwischen zahlreichen Hashtags am Ende eines langen Fließtextes. Im Zweifel ist die ausgeschriebene, deutsche Variante die rechtssicherste Wahl.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Wann ein Instagram-Post Werbung ist: Die Kennzeichnungspflicht nach den BGH-Urteilen". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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