Brauche ich als Online-Shop-Betreiber wirklich einen Widerrufsbutton?
Ja, wenn du online Verträge mit Verbraucher:innen schließt – ob Waren, digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen – bist du seit dem 19. Juni 2026 verpflichtet, einen Widerrufsbutton nach § 356a BGB bereitzustellen. Das betrifft klassische Online-Shops ebenso wie Marktplätze, Buchungsportale und Anbieter von Software-Abos. Ausgenommen sind reine B2B-Geschäfte zwischen Unternehmen sowie Verträge, bei denen ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, etwa individuell angefertigte Waren. Verkaufst du auch nur teilweise an Verbraucher:innen, greift die Pflicht – unabhängig von der Größe deines Unternehmens oder deines Jahresumsatzes.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der neue Widerrufsbutton nach § 356a BGB — seit 19. Juni 2026 Pflicht für Online-Shops". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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