Welche strafrechtlichen Folgen drohen dem Verfasser einer falschen Bewertung?

Wer wissentlich eine falsche Tatsachenbehauptung als Bewertung veröffentlicht, riskiert deutlich mehr als nur deren Löschung. Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung sind eigenständige Straftatbestände im deutschen Strafrecht, und bei einer nachweislich falschen, wider besseres Wissen verbreiteten Behauptung kann im schwerwiegenden Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren die Folge sein. In der Praxis enden die meisten Fälle zwar mit einer Geldstrafe oder einem zivilrechtlichen Unterlassungsurteil, doch die strafrechtliche Komponente unterscheidet eine erlaubte, wenn auch harte Meinungsäußerung klar von einer bewusst erfundenen Anschuldigung. Genau diese Grenze ist es, die Gerichte im Einzelfall sorgfältig prüfen müssen.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Schlechte Google-Bewertung löschen lassen: Was rechtlich wirklich geht und was nicht". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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