Reicht die Instagram-Funktion 'bezahlte Partnerschaft mit...' als Kennzeichnung aus?
Die eingebaute Kooperationskennzeichnung von Instagram ist ein guter Baustein, doch Gerichte betrachten sie nicht immer als ausreichend allein. Problematisch wird es vor allem dann, wenn der Hinweis in der Instagram-Oberfläche leicht zu übersehen ist oder wenn zusätzliche Werbeelemente im Beitrag - etwa ein Rabattcode oder ein direkter Kauflink - über die reine Kooperationsangabe hinausgehen. Sicherer ist es deshalb, die Instagram-Funktion mit einem zusätzlichen, gut sichtbaren Hinweis im Text wie 'Werbung' oder 'Anzeige' zu kombinieren, besonders am Anfang des Beitrags. Bei Stories und Reels empfiehlt sich zusätzlich eine im Bild eingeblendete oder gesprochene Kennzeichnung, damit der Hinweis nicht im schnellen Wischen untergeht.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Wann ein Instagram-Post Werbung ist: Die Kennzeichnungspflicht nach den BGH-Urteilen". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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