Wer muss sich als Importeur von Batterien bei der Stiftung EAR registrieren?

Jeder, der Batterien, Akkus oder Geräte mit eingebauten Batterien erstmals in Deutschland auf den Markt bringt, muss sich vorab bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registrieren — unabhängig davon, ob er sich selbst als Importeur, Händler oder Hersteller versteht. Entscheidend ist rechtlich allein die Handlung des Inverkehrbringens. Zwar wirkt das Verfahren auf den ersten Blick bürokratisch, doch es lässt sich über das Online-Portal der Stiftung EAR selbst abwickeln. Ohne gültige Registrierungsnummer drohen ein Vertriebsverbot und im Zweifel ein Bußgeldverfahren. Die IHK-Organisationen bieten dazu ergänzend praxisnahe Beratung an, gerade für Unternehmen, die zum ersten Mal Batterien aus Nicht-EU-Ländern beziehen.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Batteriegesetz und EU-Batterie-Verordnung 2026 für Importeure — was sich gerade ändert". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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