Warum gelte ich als Importeur rechtlich als Hersteller von Batterien?
Das Batteriegesetz und die EU-Batterieverordnung knüpfen die Herstellerpflichten nicht an die Produktion, sondern an das erstmalige Inverkehrbringen einer Batterie innerhalb der EU. Wer Ware aus einem Drittstaat einführt und dort erstmals verfügbar macht, übernimmt damit automatisch die Rolle des Herstellers — inklusive Verantwortung für Sicherheit, Rücknahme und Recycling. Das mag sich für Unternehmen, die sich selbst als reinen Handel verstehen, zunächst befremdlich anfühlen, doch die Logik dahinter ist konsequent: Irgendjemand muss für die Produktverantwortung geradestehen, und das ist eben derjenige, der die Ware zuerst in den europäischen Markt bringt. Genau darauf bereitet dich eine frühzeitige Registrierung vor.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Batteriegesetz und EU-Batterie-Verordnung 2026 für Importeure — was sich gerade ändert". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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