Welche Frist gilt für die Umstellung bestehender BattG-Registrierungen?
Unternehmen, die bereits nach dem bisherigen Batteriegesetz bei der Stiftung EAR registriert sind, müssen ihre Registrierung bis zum 15. Januar 2026 an die neuen Vorgaben der EU-Batterieverordnung anpassen. Das betrifft insbesondere Angaben zu Batteriekategorien und die Zuordnung zu den erweiterten Pflichten, die durch die Verordnung hinzugekommen sind. Zwar bleibt die grundsätzliche Registrierungsnummer bestehen, doch die inhaltliche Aktualisierung ist verpflichtend und sollte nicht auf den letzten Moment verschoben werden. Wer diese Umstellung versäumt, riskiert, dass die bestehende Registrierung als unvollständig gilt — mit denselben Konsequenzen wie bei einer fehlenden Erstregistrierung, einschließlich möglicher Bußgelder.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Batteriegesetz und EU-Batterie-Verordnung 2026 für Importeure — was sich gerade ändert". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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