Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das Batteriegesetz?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Pflichten aus dem Batteriegesetz verstößt — etwa durch fehlende Registrierung, unterlassene Systembeteiligung oder mangelhafte Kennzeichnung —, riskiert nach geltendem Recht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Diese Größenordnung macht deutlich, dass die Behörden das Thema nicht als Randnotiz behandeln, sondern als ernstzunehmenden Teil der Marktüberwachung. Zwar wird nicht jeder kleinere Formfehler sofort geahndet, doch bei systematischen Verstößen oder bei fehlender Registrierung trotz aktivem Vertrieb steigt das Risiko einer Prüfung deutlich. Für Importeure lohnt sich deshalb eine saubere Dokumentation der Registrierung und der Systembeteiligung von Anfang an.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Batteriegesetz und EU-Batterie-Verordnung 2026 für Importeure — was sich gerade ändert". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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