Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?

Gut lesbar mit den Wörtern „Vertrag widerrufen" oder einer anderen gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung. Wichtig ist die Abgrenzung zum Kündigungsbutton nach § 312k BGB, der „Verträge hier kündigen" lautet: Die Variante „Vertrag hier widerrufen" mit dem Wort „hier" ist für den Widerrufsbutton nicht vorgesehen. Die Schaltfläche muss außerdem hervorgehoben platziert, während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar und ohne Login erreichbar sein.

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