Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton (§ 312k BGB)?
Beide sind getrennte Pflichten. Der Kündigungsbutton nach § 312k Abs. 2 BGB gilt bereits seit dem 1. Juli 2022 und betrifft die Kündigung laufender Dauerschuldverhältnisse wie Abos, Strom oder Hosting; seine Schaltfläche heißt „Verträge hier kündigen". Der Widerrufsbutton nach § 356a BGB ist neu (seit 19. Juni 2026) und betrifft den Widerruf neu geschlossener Verbraucherverträge; seine Schaltfläche heißt „Vertrag widerrufen". Viele Shops brauchen daher beide Funktionen nebeneinander.
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