Ist die Nutzung von Google Fonts grundsätzlich verboten?

Nein, verboten ist Google Fonts an sich nicht. Problematisch wird es ausschließlich bei der dynamischen Einbindung, bei der der Browser des Besuchers die Schriftart live von den Google-Servern in den USA nachlädt und dabei automatisch dessen IP-Adresse übermittelt. Genau das hat das Landgericht München I im Urteil vom 20. Januar 2022 als Verstoß gegen die DSGVO gewertet, wie Datenschutz.org dokumentiert. Wer die Schriftarten stattdessen lokal auf dem eigenen Server hostet, umgeht das Problem vollständig, weil dann keine Verbindung zu Google mehr entsteht und keine Daten in die USA übertragen werden.

Pogłębienie

To pytanie jest częścią naszego artykułu o „100 Euro für eine Schriftart: Die Google-Fonts-Abmahnwelle und was sie über Websites verrät". Tam znajdziesz pełny kontekst i powiązane aspekty.

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