Was ist die „verantwortliche Person" und brauche ich sie als Dropshipper?
Die verantwortliche Person ist ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur, der für die Produktsicherheit ansprechbar ist — etwa der Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Artikel 16 der GPSR verlangt: Ohne eine solche Person darf das Produkt gar nicht erst in der EU verkauft werden. Für klassisches Dropshipping mit Direktversand aus China ist das der kritische Punkt. Verkaufst du Ware ohne benannten EU-Verantwortlichen, bringst du sie unzulässig in Verkehr — selbst wenn alle anderen Angaben korrekt sind. In der Praxis musst du dann einen Bevollmächtigten benennen oder über einen EU-Importeur beziehen.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „GPSR im Online-Shop: Welche Pflichtangaben seit Dezember 2024 auf jede Produktseite gehören". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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