Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für kostenlos erhaltene Produkte, über die ich gar nicht spreche?

Nein, solange du das Produkt nicht in einem Beitrag erwähnst oder zeigst, entsteht keine Pflicht zur Kennzeichnung. Relevant wird die Sache erst, sobald du das geschenkte Produkt aktiv präsentierst oder darüber sprichst - dann zählt es als Gegenleistung im Sinne der BGH-Rechtsprechung, selbst wenn kein Geld geflossen ist. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen ein Produkt lediglich beiläufig als Requisite im Bild zu sehen ist, ohne dass es angepriesen wird; hier bleibt ein Warenwert von bis zu 1.000 Euro nach gängiger Einordnung unschädlich. Sobald du das Produkt jedoch lobend erwähnst, verlinkst oder empfiehlst, solltest du kennzeichnen, um kein Risiko einzugehen.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Wann ein Instagram-Post Werbung ist: Die Kennzeichnungspflicht nach den BGH-Urteilen". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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