Was passiert, wenn ich einen Werbepost nicht kennzeichne?
Zunächst drohen Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbände oder Wettbewerbszentralen, verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Kosten des gegnerischen Anwalts. Ignorierst du die Kennzeichnungspflicht wiederholt oder gibst eine Unterlassungserklärung ab und verstößt danach erneut, werden Vertragsstrafen fällig - ein Gericht hat einen Betrag von 5.100 Euro je Verstoß bereits als angemessen bestätigt. Zusätzlich sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor, auch wenn dieser Höchstrahmen in der Praxis selten vollständig ausgeschöpft wird. In einem dokumentierten Fall musste eine Influencerin für wiederholte Verstöße 36.000 Euro zahlen.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Wann ein Instagram-Post Werbung ist: Die Kennzeichnungspflicht nach den BGH-Urteilen". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
Zum vollständigen Beitrag →