Haftet mein Unternehmen auch, wenn ich nur ChatGPT-Standard nutze und keinen eigenen Bot baue?
Ja. Die Haftung knüpft an den Einsatz an, nicht an die Eigenentwicklung. Sobald du den Bot in deinem Geschäftskontext nutzt — egal ob als Customer-Support-Tool, Sales-Assistent oder interner Helfer mit Kunden-Kontakt — bist du Verantwortlicher nach DSGVO und kommerzieller Akteur nach UWG. Der Anbieter (OpenAI, Anthropic, Microsoft) ist nur Auftragsverarbeiter. Die Verantwortung gegenüber deinen Kunden bleibt komplett bei dir, und genau diesen Punkt hat das OLG Hamm im Aesthetify-Urteil zementiert.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „KI-Chatbot lügt? Dein Unternehmen haftet — das OLG-Hamm-Urteil". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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