Wie lange müssen Hersteller und Importeure die Risikodokumentation aufbewahren?
Die GPSR verpflichtet Hersteller, vor dem Inverkehrbringen eine interne Risikoanalyse durchzuführen und das Ergebnis zusammen mit technischen Unterlagen und Prüfberichten zehn Jahre lang aufzubewahren. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob das Produkt in der Zwischenzeit aus dem Sortiment genommen wird. Für Importeure bedeutet das in der Praxis, sich diese Dokumentation bereits beim Wareneingang vom Hersteller aushändigen zu lassen, da sie im Fall einer Marktüberwachungsanfrage oder eines Rückrufs kurzfristig vorgelegt werden muss. Fehlt die Dokumentation beim Hersteller vollständig, trägt der Importeur ein erhebliches Risiko, da er als Wirtschaftsakteur in der Lieferkette ebenfalls in der Verantwortung steht.
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