Gilt die GPSR auch für gebrauchte oder Vintage-Produkte?
Nicht uneingeschränkt. Die GPSR sieht Ausnahmen vor, etwa für Antiquitäten oder für Produkte, die ausdrücklich als Gebrauchtware zur Reparatur oder Restaurierung verkauft werden und entsprechend gekennzeichnet sind. Wer dagegen gebrauchte, aber funktionsfähige und zum regulären Gebrauch bestimmte Ware verkauft, etwa generalüberholte Elektronik oder Second-Hand-Mode, bleibt grundsätzlich im Anwendungsbereich der Verordnung und muss die Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR weiterhin bereitstellen, soweit sie sich auf den tatsächlichen Zustand des Produkts anpassen lassen. Im Zweifel lohnt sich eine Einzelfallprüfung, da die Abgrenzung zwischen echter Antiquität und regulärer Gebrauchtware in der Praxis nicht immer eindeutig ist.
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