Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die GPSR in Deutschland?

Seit dem 19. Februar 2026 ist die GPSR über das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) national bußgeldbewehrt. Nach § 28 Abs. 2 ProdSG drohen bis zu 100.000 Euro je Einzelverstoß, etwa wenn Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR fehlen oder keine verantwortliche Person benannt ist. Zusätzlich zu behördlichen Bußgeldern drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, die in der Praxis schon deutlich häufiger vorkommen als Behördenverfahren. Ein dokumentierter Fall aus Januar 2026 zeigt, dass bereits eine einzelne fehlende Herstellerangabe bei einem eBay-Angebot zu einer Abmahnung über 1.216,60 Euro führen kann. Für Shop-Betreiber lohnt sich deshalb eine regelmäßige Prüfung der eigenen Angebote.

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