Has the Google Fonts cease-and-desist wave passed?

Die ganz große, automatisierte Welle aus dem Jahr 2022 ist weitgehend abgeklungen. Mehrere Gerichte stuften das massenhafte, automatisierte Abmahnvorgehen als rechtsmissbräuchlich ein, unter anderem das Landgericht München I im März 2023 und österreichische Gerichte im Jahr 2024, wie wahoX zusammenfasst. Damit verloren viele der Massenabmahner ihre rechtliche Grundlage. Trotzdem bleibt das Thema aktuell: Einzelne Verfahren beschäftigen weiterhin BGH und EuGH, und wer Google Fonts nach wie vor dynamisch einbindet, trägt grundsätzlich ein Restrisiko. Die eigene Seite einmal zu prüfen und gegebenenfalls auf lokales Hosting umzustellen, bleibt deshalb eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme, unabhängig davon, wie die Gerichte im Einzelfall entscheiden.

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