Gilt die GPSR auch für gebrauchte Produkte?

Grundsätzlich ja. Die GPSR erfasst auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufbereitete Produkte, sofern sie im Rahmen einer Geschäftstätigkeit an Verbraucher abgegeben werden. Ausgenommen sind Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder aufgearbeitet werden müssen und entsprechend gekennzeichnet sind — etwa erkennbare Bastler- oder Ersatzteilware. Wer als gewerblicher Händler Second-Hand-Ware verkauft, sollte die Sicherheits- und Herstellerangaben deshalb genauso ernst nehmen wie bei Neuware. Rein private Verkäufe zwischen Verbrauchern fallen dagegen nicht unter die Verordnung.

Pogłębienie

To pytanie jest częścią naszego artykułu o „GPSR im Online-Shop: Welche Pflichtangaben seit Dezember 2024 auf jede Produktseite gehören". Tam znajdziesz pełny kontekst i powiązane aspekty.

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