Was droht, wenn der Widerrufsbutton fehlt?

Vor allem Abmahnungen. Die Pflicht gilt als Marktverhaltensregel, weshalb Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände einen fehlenden oder fehlerhaften Button kostenpflichtig abmahnen können. Eine einzelne Abmahnung verursacht erfahrungsgemäß rund 1.000 bis 2.000 € Erstattungskosten, und über die anschließende strafbewehrte Unterlassungserklärung können bei Wiederholung Vertragsstrafen hinzukommen. Hinzu tritt die Rechtsunsicherheit, falls über die Wirksamkeit oder Fristwahrung eines Widerrufs gestritten wird.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Der Widerrufsbutton ist da: Was § 356a BGB seit dem 19. Juni 2026 von Online-Shops verlangt". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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