Gilt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) auch für UK-Seller?

Nur eingeschränkt. Das OSS-Verfahren wurde konzipiert, damit Unternehmen mit Sitz und Warenlager innerhalb der EU ihre grenzüberschreitenden Fernverkäufe zentral über eine einzige Meldestelle abwickeln können, statt sich in jedem EU-Land separat zu registrieren. Als UK-Unternehmen ohne EU-Niederlassung, das Ware aus einem Drittland importiert, fällst du in der Regel nicht unter die für dich vorteilhafteste OSS-Variante und brauchst stattdessen eine direkte umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland oder eine Steuerrepräsentanz vor Ort, wie eClear in seiner Analyse zu Umsatzsteuer und Zoll nach dem Brexit beschreibt. Je nach Lagerstruktur - etwa bei Nutzung mehrerer Amazon-Fulfillment-Zentren in der EU - kann sich die Situation zusätzlich verkomplizieren, weshalb sich eine frühzeitige steuerliche Beratung auszahlt.

Vertiefung

Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Auf amazon.de aus UK verkaufen — was nach Brexit alles dazu kam". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.

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