Betrifft die Lucid-ID-Pflicht auch mich als UK-Seller?
Ja, definitiv. Das VerpackG macht keine Ausnahme für UK-Seller — es gilt für jedes Unternehmen weltweit, das verpackte Waren gewerbsmäßig nach Deutschland einführt oder dort vertreibt. Der Brexit hat deine Stellung verändert: Du wirst nicht länger als «inländischer» Hersteller behandelt, sondern als Importeur. Das bedeutet, du trägst die volle Verantwortung für die VerpackG-Compliance, nicht dein Lieferant oder Fulfillment-Partner. Wenn du also über Amazon, eBay oder deinen eigenen Shop Produkte nach Deutschland verkaufst, musst du im LUCID-Register registriert sein. Das Verpackungsgesetz kennt keine Ausnahmen für kleinere Verkäufer — es gilt von Euro eins an.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „Lucid-ID für britische Händler — was UK-Seller nach Brexit für den DE-Markt brauchen". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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