Reicht lokales Hosting der Schriftarten für die DSGVO-Konformität aus?
In den allermeisten Fällen ja. Sobald die Schriftart-Dateien auf dem eigenen Server liegen und im eigenen CSS über @font-face eingebunden werden, entsteht keine Verbindung mehr zu Google-Servern – und damit auch keine Übertragung von IP-Adressen in die USA. Dr. Datenschutz beschreibt das lokale Hosting entsprechend als praktikabelste Lösung für die datenschutzkonforme Nutzung von Schriftarten. Eine Einwilligung der Besucher ist dann nicht mehr nötig, weil schlicht keine personenbezogenen Daten mehr an einen externen Dritten fließen. Wichtig ist nur, auch andere eingebundene Drittanbieter-Dienste wie Analyse-Tools oder Kartendienste separat zu prüfen, da diese ähnliche Probleme verursachen können.
Diese Frage ist Teil unseres Beitrags zu „100 Euro für eine Schriftart: Die Google-Fonts-Abmahnwelle und was sie über Websites verrät". Dort findest du den Kontext und alle weiteren Aspekte.
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